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Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Trier ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Trier zuständig. Dieser umfaßt neben der Stadt Trier die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun und Trier-Saarburg; darin liegen 8 Amtsgerichte. Insgesamt wohnen in dem Bezirk 508.426 Personen.
Für die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls zuständig. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen.

Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Trier hat jährlich etwa 35.000 Verfahren gegen bekannte und 15.000 gegen unbekannte Täter zu bearbeiten. Besonderer Schwerpunkt bildet die durch Grenznähe begünstigte Kriminalität wie Betäubungsmittelsachen und sonstige Erscheinungsformen der durch international operierende Täter verursachten Schwerkriminalität.

Personal

Die Behörde hat 97 Mitarbeiter, darunter neben dem

Leitenden Oberstaatsanwalt
4   Oberstaatsanwälte
27 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
8   Amtsanwälte
6   Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
22 Beamtinnen und Beamte im zweiten Einstiegsamt
2   Gerichtshelfer
23 Justizbeschäftigte
4   Wachtmeister

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Über die Behörde

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