Die Staatsanwaltschaft Trier hat im Zusammenhang mit dem Unfall in der Ostallee in Trier am 31.07.2021, bei dem ein 21-jähriger Fußgänger lebensgefährlich verletzt wurde, Anklage gegen zwei 21 und 22 Jahre alte Männer aus Trier erhoben. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält sie den 21-jährigen Angeschuldigten für hinreichend verdächtig, Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs gewesen zu sein. Gegen den 22-jährigen Mitangeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht, nach der Tat zusammen mit dem 21-Jährigen Maßnahmen getroffen zu haben, um die Ermittlung des Unfallfahrzeugs und des verantwortlichen Fahrzeugführers zu verhindern.
Nach den im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen erscheint aus Sicht der Staatsanwaltschaft folgender Geschehensablauf wahrscheinlich: Am Abend des 31.07.2021 fuhr der 21-jährige Angeschuldigte in Begleitung eines Beifahrers mit einem PKW Audi A6 durch das Stadtgebiet von Trier. Das Fahrzeug war weder amtlich zugelassen noch haftpflichtversichert. Kurz nach 21:00 Uhr traf der 21-Jährige an der Ampelanlage Südallee in Höhe des Hallenbades auf den mit ihm befreundeten 22-jährigen Mitangeschuldigten, der in einem mit 2 Personen besetzten weißen Golf GTI unterwegs war. Nachdem der 22-Jährige den Golf bei der anschließenden Durchfahrt durch die Unterführung in Richtung Ostallee in „Posermanier“ mit aufheulendem Motor und kurzen Beschleunigungs- und Bremsmanövern geführt hatte, beschleunigte der 21-Jährige seinen Audi ausgangs der Unterführung stark, überholte den weißen Golf und fuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit davon. Er passierte mit unverminderter Geschwindigkeit die Kreuzung der Ostallee zur Gartenfeldstraße und erfasste kurz vor der dortigen Aral-Tankstelle den 21-jährigen Fußgänger, der die Fahrbahn überquerte. Der Geschädigte wurde frontal vom Fahrzeug erfasst, durchschlug durch die Wucht des Aufpralls teilweise die Windschutzscheibe und kam im Bereich der Ausfahrt der Tankstelle zum liegen. Er erlitt lebensgefährliche schwerste Verletzungen am ganzen Körper und musste in einem Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden.
Der 21-jährige Angeschuldigte flüchtete anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, und stellte seinen PKW abgelegen in einer Kleingartenanlage im Stadtgebiet von Trier ab.
Der 22-jährige Mitangeschuldigte folgte ihm. Er ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, im Laufe der Nacht gemeinsam mit dem Unfallverursacher Maßnahmen getroffen zu haben, um ein Auffinden des Fahrzeugs zu verhindern und eine Unfallbeteiligung zu verschleiern. Motorhaube und Heckklappe des Unfallfahrzeugs wurden demontiert und das Fahrzeug mit Vlies abgedeckt. Es gelang den Angeschuldigten allerdings nicht mehr, die Gegenstände abzutransportieren, weil die Polizei das Fahrzeug in der Zwischenzeit entdeckt hatte.
Dem 21-jährgen Fahrer des dunklen Audi wirft die Anklage versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht angesichts seiner hochriskanten Fahrweise der hinreichende Verdacht, dass er ein tödliches Unfallgeschehen billigend in Kauf nahm und daher mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Anklage ist auch wegen des hinreichenden Tatverdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben worden. Wegen des Straftatbestands eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d des Strafgesetzbuchs macht sich nämlich nicht nur strafbar, wer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen zwischen mehreren Teilnehmern teilnimmt, sondern auch wer sich als (einzelner) Kraftfahrzeugführer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.“
Gegen den 22-jährigen Mitangeschuldigten, dem nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen die Verursachung des Unfalls nicht zugerechnet werden kann, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht der versuchten Strafvereitelung.
Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Beide Angeschuldigten befinden sich seit ihren am 16.08.2021 bzw. am 02.09.2021 erfolgten Festnahmen in Untersuchungshaft aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Trier. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt