Vereinbarkeit von Beruf und Familie – eine gemeinsame Aufgabe

 

Die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz verstehen sich als ein familienfreundlicher Arbeitgeber und sehen sich in der Verpflichtung durch entsprechende Rahmenbedingungen die Vereinbarkeit von Berufs- und Erwerbsleben mit Familien- und Pflegearbeit sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Familiäre Aufgaben- und Verpflichtungen reichen über die Betreuung von Kindern hinaus. Auch die Pflege von nahen Angehörigen, Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von deren Kindern und Eltern stellt eine zunehmende Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.

Die Generalstaatsanwälte und Leitenden Oberstaatsanwälte des Landes wollen ihren Beitrag zu einer familienfreundlichen Gesellschaft leisten. Ihre Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik haben sie in einer Selbstverpflichtung niedergelegt.

Die Selbstverpflichtung können Sie hier nachlesen.