Unsere Geschichte

Am 01. August 1820 wurde das Landgericht Trier errichtet. Ihm war ein „Öffentliches Ministerium“ angeschlossen. Diese Behörde war der Vorläufer der Staatsanwaltschaft Trier.

Die Einrichtung des Öffentlichen Ministeriums in Trier fällt in einen bedeutsamen Abschnitt der deutschen Rechtsentwicklung. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen wurde dieses in den Rheinlanden neu eingeführte Amt das Vorbild für die preußische und deutsche Staatsanwaltschaft. Das Öffentliche Ministerium geht auf das französische „ministère public“ zurück, dessen Aufgabe es war, das öffentliche Interesse in allen Zweigen der Rechtspflege wahrzunehmen. Napolen I. hatte dieses Amt mitsamt der französischen Gerichtsverfassung im Jahr 1798 eingeführt.

Nach der Eingliederung der Rheinlande in den preußischen Staat im Jahr 1815 (Wiener Kongress) fand das französische Recht, einschließlich Straf- und Strafverfahrensrecht, als „rheinisches Recht“ weiterhin Anwendung.

Nach entsprechenden Vorarbeiten des preußischen Ministers für Gesetzgebung, Karl von Savigny (Promemoria über die Einführung der Staatsanwaltschaft im Kriminalprozess) wurde durch königliche Verordnung vom 03. Januar 1849 für ganz Preußen die Staatsanwaltschaft offiziell eingeführt. und zwar in weitgehender Anlehnung an das französische Recht mit Anklagemonopol, Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei, Unabhängigkeit von den Gerichten und Weisungsgebundenheit gegenüber dem Justizminister. Mit der Verabschiedung der Reichsjustizgesetze im Jahr 1879, durch die das Amt des Staatsanwalts in ganz Deutschland eingeführt wurde, fand die Entwicklung vom „ministère public“ über das Öffentliche Ministerium zur Staatsanwaltschaft ihren Abschluss.

Nach einer wechselvollen Geschichte begann nach dem 2. Weltkrieg der Wiederaufbau des Gerichtswesens im Landgerichtsbezirk Trier kurz nach der Besetzung der Stadt Trier durch amerikanische Truppen. Bereits im April 1945 nahm die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit wieder auf. Sie führte, da den Militärbehörden die Bezeichnung „Staatsanwaltschaft“ nicht genehm war, zuerst die Bezeichnung „“Leiter der Amtsanwaltschaft (Staatsanwaltschaft)“. Mit ihrer Leitung war bis Ende Juli 1945 der damalige Landgerichtsrat Dr. Heinz Kemper beauftragt. Sein Nachfolger war Rechtsanwalt Dr. Alf, der aber schon nach wenigen Monaten ausschied. Ihm folgte als Leiter, ebenfalls nur für kurze Zeit, Amtsgerichtsrat Rang aus Trier. Auch er war von den Besetzungsbehörden als kommissarischer Leiter der Staatsanwaltschaft eingesetzt gewesen.

Im November 1946 wurde die Leitung der Staatsanwaltschaft Trier dem damaligen Staatsanwalt Itschert übertragen, der diese Funktion, zuletzt als Erster Staatsanwalt, bis zum 31. Mai 1952 ausführte. Während dieser Zeit war die Behörde mit zunächst 6, später mit insgesamt 8 Angehörigen des höheren Dienstes besetzt.

Am 01. Juni 1952 übernahm Oberstaatsanwalt Dr. Töller, zuvor ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Koblenz, als erster planmäßiger Behördenleiter der Nachkriegszeit, die Leitung der Trierer Staatsanwaltschaft. Er stand dieser Behörde ab 01. Juli 1965 als Leitender Oberstaatsanwalt bis zum 31. August 1974, also mehr als 20 Jahre lang, vor. In seine Dienstzeit fallen zahlreiche organisatorische Veränderungen, unter anderem die Eingliederung der am 31. Juni 1969 ausgelösten Amtsanwaltschaft in die Staatsanwaltschaft.

Als Leiter der Staatsanwaltschaft Trier waren in den folgenden Jahren tätig:

  • Leitender Oberstaatsanwalt Pesch:                    1974 - 1978
  • Leitender Oberstaatsanwalt Hammen:               1978 - 1988
  • Leitender Oberstaatsanwalt Ringel:                   1988 - 1997
  • Leitender Oberstaatsanwalt Roos:                     1997 -  2009
  • Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Brauer:             2009 -  2014
  • Leitender Oberstaatsanwalt Fritzen:                  2014 -  heute