Unsere Aufgaben

Die Staatsanwaltschaft Trier ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Trier zuständig.
Für die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls zuständig. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat jährlich etwa 35.000 Verfahren gegen bekannte und 15.000 gegen unbekannte Täter zu bearbeiten. Besonderer Schwerpunkt bildet die durch Grenznähe begünstigte Kriminalität wie Betäubungsmittelsachen und sonstige Erscheinungsformen der durch international operierende Täter verursachten Schwerkriminalität.