| Staatsanwaltschaft Trier

Unfall in der Ostallee am 31.07.2021 Tatverdächtige ermittelt, Festnahme, Öffentlichkeitsfahndung

(Folgemitteilung an die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Trier vom 01.08.2021)

Durch die Ermittlungen der Sonderkommission des Polizeipräsidiums Trier und der Staatsanwaltschaft Trier konnten inzwischen der Fahrer des dunklen Audi A6, der am 31.07.2021 gegen 21.25 Uhr den schweren Unfall in der Ostallee verursacht haben soll, und der Fahrer des in diesem Zusammenhang gesuchten weißen Golf GTI ermittelt werden. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen hat sich allerdings der ursprüngliche Verdacht, das Unfallfahrzeug und der weiße Golf hätten sich ein Rennen geliefert, nicht erhärtet.

Die Ermittler halten nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Beide Fahrzeuge befuhren am 31.07. nach 21:00 Uhr die Südallee in Richtung Ostallee in Trier. Bei der Durchfahrt der Unterführung in Richtung Ostallee soll der Fahrer des weißen Golf sein Fahrzeug in sog. „Posermanier“ mit aufheulendem Motor und kurzen Beschleunigungs- und Bremsmanövern geführt haben. Daraufhin soll der Fahrer des dunklen Audi, sein Fahrzeug stark beschleunigt und dem weißen Golf mit weit überhöhter Geschwindigkeit davongefahren sein. Nachdem der Audi mit unvermindert hoher Geschwindigkeit die Kreuzung der Ostallee zur Gartenfeldstraße passiert hatte, erfasste er kurz vor der dortigen Aral-Tankstelle einen 21-jährigen Fußgänger, der die Fahrbahn überquerte. Der Geschädigte wurde frontal vom Fahrzeug erfasst und erlitt schwerste Verletzungen. Er befindet sich nach wie vor in intensivmedizinischer stationärer Krankenhausbehandlung.

Der Fahrer des dunklen Audi flüchtete anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, und stellte seinen Pkw an einem abgelegenen Ort innerhalb der Stadt Trier ab. Der Fahrer des weißen Golf folgte ihm. Beide Fahrzeugführer sind nach den bisherigen Erkenntnissen verdächtig, unmittelbar nach der Tat Maßnahmen getroffen zu haben, um die Ermittlung des Unfallfahrzeugs und des verantwortlichen Fahrzeugführers zu verhindern bzw. zu erschweren.

Gegen den Fahrer des dunklen Audi wird wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Unfallflucht ermittelt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht angesichts seiner mutmaßlich hoch riskanten Fahrweise der Verdacht, dass er ein tödliches Unfallgeschehen billigend in Kauf genommen und daher mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat. Die Ermittlungen gegen ihn werden auch wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens geführt. Wegen des Straftatbestandes eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d des Strafgesetzbuches macht sich nämlich nicht nur strafbar, wer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen zwischen mehreren Teilnehmern teilnimmt, sondern auch wer sich als (einzelner) Kraftfahrzeugführer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen.“

Gegen den Fahrer des weißen Golf, dem nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen die Verursachung des Unfalls nicht zugerechnet werden kann, besteht der Verdacht der versuchten Strafvereitelung.

Bei dem Fahrer des weißen Golf handelt es sich um einen 22jährgen Mann aus Trier. Er wurde am 10.08.2021 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Luxemburg festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier inzwischen nach Deutschland ausgeliefert. Er wurde am 16.08.2021 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt und befindet sich in Untersuchungshaft.

Der Fahrer des dunklen Audi A6 ist ein in Trier lebender 21jähriger Mann mit polnischer Staatsangehörigkeit. Er hält sich seit der Tat verborgen. Nach ihm wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung gefahndet. Auf die Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Trier nehme ich Bezug.

gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt

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