| Staatsanwaltschaft Trier

Angriff auf Kellner am Stockplatz am 22.10.2022

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 36-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und weiterer Delikte (Anschluss an die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Trier vom 22.10.2022)

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 36-jährigen Mann erhoben, dem vorgeworfen wird, in der Nacht vom 21. auf den 22.10.2022 vor einer Gaststätte am Stockplatz in Trier einen Kellner mit einer abgebrochenen Glasflasche angegriffen und erheblich verletzt zu haben.

Dem Angriff ging nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten voraus. Der Angeschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, dem Geschädigten im Rahmen der Auseinandersetzung zunächst dessen goldene Halskette vom Hals gerissen zu haben, um diese für sich zu behalten. Daraufhin soll ein Gerangel entstanden sein, bei dem die Flasche, die der Angeschuldigte in der Hand hielt, zu Bruch ging. Die abgebrochene Glasflasche soll der Angeschuldigte dem Geschädigten anschließend in den Hals gestoßen haben und sodann von Tatort geflüchtet sein. Der Geschädigte erlitt eine blutende Stichverletzung im Halsbereich in der Nähe der Halsschlagader, die in einer Klinik ärztlich versorgt werden musste. Angesichts der Gefährlichkeit der Verletzungshandlung besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte bei dem Angriff zumindest billigend in Kauf nahm, dem Geschädigten eine tödliche Verletzung zuzufügen. Die Staatsanwaltschaft hat daher Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Wegen des gewaltsamen Entreißens der Halskette besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zudem der hinreichende Tatverdacht des Raubes.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner kurz nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.

Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

 

gez. (Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt

Teilen

Zurück