Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Theaterintendanten und ehemaligen Kulturdezernenten der Stadt Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach Auswertung des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Trier zum Haushalt des Stadttheaters der Jahre 2015 und 2016 und Einholung einer ergänzenden Auskunft der Stadt Trier Ermittlungen gegen den ehemaligen Generalintendanten des Theaters Trier, Karl Sibelius, und den ehemaligen Kulturdezernenten der Stadt, Thomas Egger, wegen des Anfangsverdachts der Untreue aufgenommen.

Unter der Leitung des Intendanten Karl Sibelius, dem neben der künstlerischen auch die kaufmännische Leitung des Theaters Trier oblag, wurden in den Jahren 2015 und 2016 Verpflichtungen eingegangen, durch die der Theateretat nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsamts im Jahr 2015 um zirka 1,3 Millionen Euro und im Jahr 2016 um zirka 1,7 Millionen Euro überzogen wurde. Ab Juni 2016 nahm der ehemalige Kulturdezernent der Stadt, Thomas Egger, die Budgetverantwortung für den Theateretat gemeinsam mit dem Intendanten wahr und  war ebenfalls für Verpflichtungen mitverantwortlich, die möglicherweise vom Haushaltsplan nicht gedeckt waren.

Aus den der Staatsanwaltschaft bisher vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Stadt Trier durch die Budgetüberschreitungen ein Vermögensschaden entstanden ist. Zwar haben sich aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes keine Hinweise darauf ergeben, dass die Beschuldigten die dem Theater zur Verfügung gestellten Mittel für theaterfremde Zwecke eingesetzt hätten. Jedoch war die Stadt Trier durch die Budgetüberschreitungen gezwungen, im Jahr 2016 einen zusätzlichen Kredit von 1 Million Euro zur Deckung des Theaterdefizites aufzunehmen. Auch ist nach Auskunft der Stadt davon auszugehen, dass durch die Ausweitung der Kreditverschuldung der ohnehin schon eingeschränkte politische Gestaltungsspielraum der Stadt im Bereich der freien Selbstverwaltungsaufgaben noch weiter eingeengt  wurde.

Die zur Klärung des Anfangsverdachts erforderlichen Ermittlungen sind eingeleitet worden. Sie werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen, da im Rahmen der Ermittlungen eine Vielzahl einzelner Vorgänge des Einsatzes von Haushaltsmitteln des Theaters aus den Jahren 2015 und 2016 zu beleuchten sein wird.

Ich weise darauf hin, dass die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft noch nicht bedeutet, dass sich die Beschuldigten tatsächlich strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft ist nach der Strafprozessordnung verpflichtet zu ermitteln, wenn der Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens besteht. Dieser ist bereits gegeben, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist. Das Ergebnis der durchzuführenden Ermittlungen ist offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt

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