| Staatsanwaltschaft Trier

Festnahmen im Fall des Tötungsdelikts an dem 53-jährigen Arzt Steffen Braun

Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Trier vom 11., 12. und 15.06.2023

Im Fall der Tötung des 53-jährigen Arztes Steffen Braun sind am frühen Abend des 06.09.2023 drei Tatverdächtige festgenommen worden. Es handelt sich um die 35-jährige Lebensgefährtin des Opfers, deren zur mutmaßlichen Tatzeit 16-jährigen Sohn und einen ebenfalls 16 Jahre alten Freund der Familie.

Der 53-jährige Steffen Braun war am 03.01.2023 von einem Mitarbeiter seines Arbeitgebers, des Krankenhauses Maria Hilf in Daun, als vermisst gemeldet worden, da er nicht zur Arbeit erschienen war. Er war zuletzt in den Mittagsstunden des 30.12.2022 lebend gesehen worden. Am 03.01.2023 gegen 6 Uhr war sein Fahrzeug, ein schwarzer Ford Fiesta in einem Waldgebiet zwischen Greimerath / Landkreis Bernkastel-Wittlich und Wittlich brennend aufgefunden worden. Das Fahrzeug war auf einem Forstweg abgestellt, der von der L 52 in östliche Richtung abzweigt und brannte vollständig aus. Es war mittels Brandbeschleunigers in Brand gesetzt worden.

Am 13.06.2023 wurde in einem Waldgebiet bei Rockeskyll / Landkreis Vulkaneifel der Leichnam Steffen Brauns gefunden. Die anschließend vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz durchgeführte Obduktion bestätigte, dass der 53-jährige Arzt Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war.

Nach umfangreichen verdeckten Ermittlungen sowie der Auswertung einer Vielzahl gesicherter Spuren und Indizien besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier gegen die oben genannten Beschuldigten der dringende Tatverdacht, Steffen Braun im Zeitraum zwischen dem 30. und 31.12.2022 aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses vorsätzlich getötet und die Leiche versteckt zu haben. Zudem wird den Beschuldigten zur Last gelegt, gemeinschaftlich in der Nacht vom 02. auf den 03.01.2023 das Fahrzeug des Tatopfers in das Waldstück an der L 52 zwischen Wittlich und Greimerath verbracht und dort zur Vernichtung von Spuren in Brand gesetzt zu haben.

Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier gegen die Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Totschlags und der Brandstiftung erlassen. Die Beschuldigten sind am 06.09.2023 aufgrund des Haftbefehls festgenommen worden. Sie sind im Laufe des 07.09.2023 der Ermittlungsrichterin zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt worden. Diese hat den Vollzug des Haftbefehls angeordnet.

Die Ermittlungen zu Tathergang, Hintergründen und Motiven der Tat dauern an. Hierzu können – ebenso wie zu den Indizien, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringenden Tatverdacht begründen - zurzeit keine Auskünfte erteilt werden, da dies die weiteren Ermittlungen beeinträchtigen und den Ermittlungserfolg gefährden würde. Von weiteren Anfragen hierzu bitte ich daher abzusehen. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Ich weise darauf hin, dass mit dem Erlass eines Haftbefehls weder eine Schuldfeststellung noch eine Vorverurteilung verbunden ist. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten besteht die Unschuldsvermutung.  

 

gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt

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