Nach den vorläufigen Ergebnissen der bisherigen Ermittlungen der Kriminaldirektion und der Staatsanwaltschaft Trier besteht gegen den Tatverdächtigen, einen 34 Jahre alten ukrainischen Staatsangehörigen, der dringende Tatverdacht, die 38-jährige Frau, die am 28.03.2022 in einem Hotel in der Trierer Innenstadt aufgefunden worden ist, gewaltsam zu Tode gebracht zu haben. Nach der Tat verließ der Beschuldigte das Hotel und flüchtete. Sein aktueller Aufenthalt ist nicht bekannt.
Das Amtsgericht Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Gegen ihn wird europaweit gefahndet. Auf die Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Trier vom heutigen Tage nehme ich Bezug.
Das Tatopfer war Ende März 2022 zusammen mit mehreren Familienangehörigen vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Nach den bisherigen Erkenntnissen fuhr die Frau am 26.03.2022 ohne Begleitung mit der Bahn von Merzig nach Trier. In Trier traf sie aus bisher nicht bekannten Gründen den ihr bekannten Beschuldigten, der zuletzt in Polen gelebt haben soll. In den Nachmittagsstunden mieteten beide ein Zimmer in einem Hotel in der Trierer Innenstadt. Dort kam es anschließend aus bisher nicht bekannten Gründen zu der Tat. Nach der Tat verließ der Beschuldigte unter Mitnahme persönlicher Gegenstände des Opfers das Hotel. Nach den bisherigen Erkenntnissen bestieg er gegen 20.30 Uhr am Hauptbahnhof Trier den Regionalexpress von Trier nach Koblenz. Hier verliert sich seine Spur. Sein aktueller Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Das Opfer wurde erst am 28.03.2022 bei Reinigungsarbeiten des Hotelpersonals gefunden. Die Familienangehörigen, die sich im Saarland aufhielten, hatten die Frau am 27.03.2022 bei der örtlichen Polizei als vermisst gemeldet.
Die Ermittlungen zu Tathergang und Tatmotiv dauern an. Hierzu können derzeit noch keine Auskünfte erteilt werden, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.
gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt