Die Staatsanwaltschaft Trier hat wegen der Ereignisse im Zusammenhang mit dem gewalttätigen Angriff auf Polizeibeamte vor einer Diskothek in Trier in der Nacht zum 17.02.2023 Anklage gegen elf Personen aus Trier im Alter zwischen 16 und 42 Jahren zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben.
Gegen zwei Angeschuldigte, einen 42-jährigen und einen 18-jähriger Mann, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung. Acht weitere männliche Personen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren sind des schweren Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Gegen eine zur Tatzeit 17-jährige Jugendliche lautet die Anklage auf tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Den Ereignissen, die Gegenstand der Anklage sind, vorausgegangen war eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen zweier Personengruppen in einer Diskothek in Trier. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Personen, unter ihnen auch zwei der Angeschuldigten, vom Sicherheitspersonal aus den Räumlichkeiten der Diskothek verwiesen und nach draußen verbracht. Dort sammelten sich die Angeschuldigten und Begleiter und Freunde.
Nachdem wegen der Ereignisse im Club die Polizei gerufen worden war, begab sich eine Streife der Polizeiinspektion Trier vor Ort, um den Sachverhalt aufzunehmen. Zur Absicherung wurde ein Einsatzwagen mit fünf Polizeibeamten zur Diskothek entsandt sowie ein Diensthundeführer.
Aufgrund der aufgeheizten Stimmung der Personengruppe vor der Diskothek, die sich zunächst gegen die Angehörigen des Sicherheitsdienstes richtete, formierten sich die Beamten zu einer Polizeikette, um die Gruppe von einem erneuten Betreten der Diskothek und einem Aufeinandertreffen mit den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes abzuhalten. Die Beamten wurden durch fünf weitere Beamte, die zur Unterstützung herbeigerufen wurden, unterstützt.
Das Geschehen eskalierte, als wenig später der 42-jährige Angeschuldigte vor Ort erschien. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:
Der 42-Jährige und ihm unmittelbar folgend ein 18-jähriger weiterer Angeschuldigter stürmten auf die Beamten zu, um die Polizeikette gewaltsam zu durchbrechen und zu den Security-Mitarbeitern zu gelangen. Hierbei versetzte der 42-Jährige einem der Beamten einen Faustschlag gegen den Kopf. Dieser trug u.a. eine schmerzhafte Prellung im Bereich der Augenhöhle davon. Die Beamten konnten den Angriff jedoch abwehren und beide Angreifer unter Einsatz von körperlicher Gewalt, Pfefferspray und eines Schlages mit dem Einsatzschlagstock zu Boden bringen und dort festhalten.
In unmittelbarem Anschluss begannen die acht Angeschuldigten im Alter von 16 bis 20 Jahren, denen schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird, aus der inzwischen auf ca. 40 Personen angewachsenen Menschenmenge heraus die Beamten mit Gegenständen zu bewerfen. Es wurde mit Glasflaschen geworfen, mit denen sich mehrere der Angeschuldigten aus einem Altglascontainer auf dem Gelände bewaffnet hatten, und die beim Aufprall auf den Boden zwischen den Beamten zerbarsten. Ferner wurde mit Schaufeln und Besen bzw. Besenstielen geworfen, die als Reinigungsmittel in einem Behälter auf dem Gelände deponiert waren. Außerdem wurden ein Einkaufswagen und eine Holzpalette in Richtung der Beamten geworfen. Ein Beamter wurde von einem nicht bekannten Gegenstand schmerzhaft am Arm getroffen. Im Übrigen verfehlten die Wurfgeschosse ihr Ziel und schlugen vor, hinter und neben den Beamten ein. Der Angriff wurde erst beendet, als ein Beamter mit seiner Dienstwaffe zwei Warnschüsse in die Luft abgab.
Der 17-jährigen weiblichen Angeschuldigten wird in diesem Zusammenhang angelastet, einen der eingesetzten Beamten tätlich angegriffen zu haben, wobei der Angriff jedoch durch einen anderen Beamten abgewehrt werden konnte.
Die Anklage ist zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Dies war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aufgrund des Umfangs der Sache und der besonderen Bedeutung des Falles, der ein bundesweites Medienecho hervorgerufen hat, geboten.
Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Der 16-jährige Angeschuldigte, gegen den das Amtsgericht Trier Haftbefehl erlassen hat, befindet sich seit seiner Festnahme am 08.03.2023 weiterhin in Untersuchungshaft.
Gegen einen weiteren Beschuldigten, gegen den ebenfalls wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs ermittelt wurde, ist das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da nach Durchführung der Ermittlungen eine Tatbeteiligung nicht nachweisbar war.
Rechtlicher Hinweis:
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt