| Staatsanwaltschaft Trier

Messerangriff auf Jugendamts-Mitarbeiter in Gerolstein am 10.02.2025

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 58-jährigen Angeschuldigten wegen versuchten Totschlags (Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Trier vom 10. und 11.02.2025)

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 58-jährigen Mann aus Gerolstein erhoben, der hinreichend verdächtig ist, am 10.02.2025 zwei für das Jugendamt tätige Mitarbeiter einer Familienhilfeorganisation bei einem Hausbesuch körperlich angegriffen und einen der Mitarbeiter in Tötungsabsicht mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Der Angeschuldigte hielt sich am Tattag mit seiner Lebensgefährtin und drei minder-jährigen Kindern in dem gemeinsam bewohnten Haus in Gerolstein auf. Um Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu überprüfen, wollten die Geschädigten, eine 57-jährige Mitarbeiterin und ein 54-jähriger Mitarbeiter einer Familienhilfeorganisation im Auftrag des zuständigen Jugendamtes einen zuvor angekündigten Hausbesuch bei der Lebensgefährtin des Angeschuldigten und deren Kindern durchführen. Nachdem sie an der Haustür geklingelt hatten, öffnete der Angeschuldigte die Tür, stürzte sich auf die Geschädigten und riss sie nacheinander gewaltsam zu Boden. Den 54-jährigen Mitarbeiter soll er mit einem Messer angegriffen und ihm erhebliche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Der Geschädigte erlitt unter anderem eine lebensgefährliche Stichverletzung im Halsbereich und musste in einer Klinik notoperiert und anschließend intensivmedizinisch behandelt werden. Die weibliche Mitarbeiterin erlitt eine Prellung im Kopfbereich. Den Geschädigten gelang es trotz der schweren Verletzung des Mannes zu flüchten. Der Angeschuldigte verschanzte sich anschließend mit seiner Lebensgefährtin und den Kindern im Haus und konnte erst nach einem mehrstündigen Polizeieinsatz festgenommen werden.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der Angeschuldigte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, bei dem Angriff auf den Mann mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben. Es ist daher Anklage wegen des hin-reichenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte, der an einer psychischen Erkrankung leidet, bei der Tatbegehung vermindert schuldfähig war.

Gegenstand der Anklage sind darüber hinaus zwei weitere Sachverhalte. Im Januar 2025 soll der Angeschuldigte eine Rechtsanwältin in einer Mail bedroht haben. Im November 2024 soll er bei einem Polizeieinsatz wegen einer Ruhestörung gewalt-sam Widerstand geleistet und die Beamten beleidigt haben.

Der Angeschuldigte ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Trier einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Anklage ist vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden.

 

gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt

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