| Staatsanwaltschaft Trier

Nächtliche Angriffe auf Passanten durch einen Radfahrer am 14., 15. und 23.02.2023 im Stadtgebiet von Trier

- Festnahme eines Tatverdächtigen; einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

Nach eingehenden Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier ist am heutigen frühen Morgen ein Tatverdächtiger vorläufig festgenommen worden, dem vorgeworfen wird, die nächtlichen Angriffe auf Passanten im Stadtgebiet von Trier, wegen derer unter anderem mit einem Video nach dem zunächst unbekannten Täter gefahndet worden war, vorgenommen zu haben. Es handelt sich um einen 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der in Trier lebt. Nach den bisherigen Erkenntnissen leidet er an einer psychischen Erkrankung, aufgrund derer er möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Er war bereits in der Vergangenheit aufgrund eines Urteils des Landgerichts Trier aus dem Jahr 2002 in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht gewesen.

Der Beschuldigte ist nach den bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen verdächtig, in der Nacht vom 14. auf den 15.02.2023 einen 20-jährigen Passanten, der in der Fußgängerzone in Trier unterwegs war, schwer verletzt zu haben. Er soll von hinten kommend mit seinem Fahrrad an ihm vorbeigefahren und ihm unvermittelt einen schweren Pflasterstein gegen den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt Schädelfrakturen und musste in einer Klinik stationär behandelt werden.

Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, am Abend des 23.02.2023 einen 56-jährigen Mann, der auf der Römerbrücke in Richtung Trier-West unterwegs war, bei der Vorbeifahrt mit seinem Fahrrad unvermittelt mit einem bisher nicht bekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Geschädigte erlitt mehrere blutende Platzwunden am Kopf.

Darüber hinaus besteht gegen den Beschuldigten der Verdacht, in der Nacht vom 14. auf den 15.02.2023 in der Gerberstraße einen dort geparkten Pkw durch einen Steinwurf beschädigt zu haben und in der Gilbertstraße von einem Fahrrad aus einen Stein in Richtung eines arglosen Pärchens geworfen zu haben, der sein Ziel jedoch verfehlte.

Der 44-Jährige geriet in Verdacht, nachdem an einem der Tatorte eine DNA-Spur gesichert werden konnte, die nach Auswertung durch das Landeskriminalamt dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte.

Der Beschuldigte ist am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt worden. Dieser hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Verdachts im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtswidriger Taten des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung angeordnet.

Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft wird im Rahmen der weiteren Ermittlungen einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten beauftragen.

 

gez. (Fritzen)

Leitender Oberstaatsanwalt

Teilen

Zurück