Die Staatsanwaltschaft Trier hat wegen der nächtlichen Angriffe auf Passanten durch einen Radfahrer im Stadtgebiet von Trier am 14., 15. und 23.02.2023 Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen einem 44-jährigen Mann aus Trier erhoben. Nach dem im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet er an einer psychischen Erkrankung, aufgrund derer er bei den ihm zur Last gelegten Taten zumindest im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit handelte.
Der Angeschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, im oben genannten Zeitraum im Stadtgebiet von Trier nachts von seinem Fahrrad aus in 3 Fällen grundlos und unvermittelt Passanten mit Pflastersteinen angegriffen und in einem weiteren Fall einen PKW beschädigt zu haben. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:
In der Nacht vom 14. auf den 15.02.2023 fuhr der Angeschuldigte gegen 23:00 Uhr mit seinem Fahrrad durch die Gilbertstraße in Trier. Ohne erkennbaren Grund warf er von seinem Fahrrad aus in Verletzungsabsicht einen Pflasterstein in Richtung eines Paares, das gerade im Begriff war, auf dem Nachhauseweg die Tür des eigenen Hauses aufzuschließen. Der Stein verfehlte die Frau nur knapp und prallte unmittelbar neben ihrem Kopf an die Haustür. In der gleichen Nacht beschädigte der Angeschuldigte in der Gerberstraße einen dort geparkten PKW durch einen Wurf mit einem weiteren Pflasterstein.
Dem Angeschuldigten wird weiter vorgeworfen, ebenfalls in der Nacht vom 14. auf den 15.02.2023 kurz nach 00:00 Uhr einen 20-jährigen Passanten, der in der Fußgängerzone in Trier unterwegs war, durch einen Schlag mit einem Pflasterstein schwer verletzt zu haben. Er soll sich dem arglos durch die Innenstadt gehenden Geschädigten mit seinem Fahrrad von hinten genähert und ihm im Vorbeifahren grundlos und unvermittelt einen schweren Pflasterstein gegen den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen, unter anderem mehrere Schädelfrakturen, und musste in einer Klinik stationär behandelt werden. Angesichts der Gefährlichkeit der Begehungsweise der Tat besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte bei dem Angriff zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Tatopfer durch den Schlag mit dem schweren Stein gegen den Kopf tödliche Verletzungen erleidet. Da der Angriff für den Geschädigten völlig überraschend kam und dieser sich keines Angriffs versah, geht die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Begehungsweise aus. Sie hat daher wegen dieser Tat Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zudem vorgeworfen, am Abend des 23.02.2023 einen 56-jährigen Mann, der auf der Römerbrücke in Richtung Trier-West unterwegs war, bei der Vorbeifahrt mit seinem Fahrrad unvermittelt mit einem bisher nicht bekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Geschädigte erlitt durch die Attacke zwei blutende und schmerzende Platzwunden am Kopf, die ärztlich behandelt werden mussten.
Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Beschuldigte ist seit seiner Festnahme am 17.03.2023 aufgrund des Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Trier einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt