| Staatsanwaltschaft Trier

Selbstanzeige eines Tötungsdelikts in Trier

Am Donnerstag, dem 05.12.2024, erschien beim Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Trier ein 48 Jahre alter Mann aus Trier und gab an, vor wenigen Wochen seine 52 Jahre alte Ehefrau getötet zu haben. Der Leichnam befinde sich in der gemeinsamen Wohnung im Stadtgebiet von Trier. Die Kriminalbeamten suchten daraufhin unverzüglich die Wohnung auf und fanden die Leiche – wie vom Beschuldigten angegeben – der gemeinsamen Wohnung. Der Leichnam wurde am 06.12.2024 durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert. Dabei wurde eine Stichverletzung im Oberkörperbereich festgestellt. Der Beschuldigte behauptete, seine Ehefrau, die aus dem Leben habe scheiden wollen, auf ihr Verlangen getötet zu haben. Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse aus den von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegen ihn der Tatverdacht des Totschlags. Das Amtsgericht Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Ermittlungen zum Tathergang und zu den Hintergründen der Tat dauern an.


gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt

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