| Staatsanwaltschaft Trier

Selbstanzeige eines Tötungsdelikts in Trier

Anklage gegen 48-jährigen Mann wegen Totschlags

Anschluss an die Pressemitteilung vom 09.12.2024

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen zur Tatzeit 48 Jahre alten Mann aus Trier wegen des hinreichenden Tatverdachts des Totschlags zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2024 seine 52 Jahre alte Ehefrau aus bisher nicht geklärten Gründen in der gemeinsam bewohnten Wohnung in Stadtgebiet von Trier getötet zu haben. Das Opfer verstarb nach dem vorläufigen Ergebnis der durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz durchgeführten Obduktion infolge einer durch einen Messerstich in den Oberkörper erlittenen Verletzung. Die Leiche verwahrte der Angeschuldigte anschließend in einer abgedichteten Regentonne in der gemeinsamen Wohnung. 

Am 05.12.2024 offenbarte sich der Angeschuldigte durch eine Selbstanzeige beim Kriminaldauerdienst der Kriminalinspektion Trier. Er behauptete, seine Ehefrau, die aus dem Leben habe scheiden wollen, auf ihr Verlangen hin getötet zu haben. Aufgrund der Ergebnisse der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen, insbesondere der Spurenlage in der Wohnung, erscheint es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft jedoch überwiegend wahrscheinlich, dass der Tötungshandlung kein ausdrückliches Tötungsverlangen des Opfers zugrunde lag. Einzelheiten zur Beweislage können derzeit noch nicht mitgeteilt werden, um die Beweisaufnahme im Verfahren vor dem Landgericht nicht zu beeinträchtigen. 

Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier weiterhin in Untersuchungshaft.


gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt

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