Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 25-jährigen Mann aus Trier wegen des hinreichenden Tatverdachts des Totschlags erhoben. Dem Angeschul-digten wird vorgeworfen, am 05.09.2023 in der Dr. Piro-Straße im Trierer Stadtteil Weilmark-Feyen im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung eine 57 Jahre alte Frau durch einen Schlag mit einer Eisenstange so schwer verletzt zu haben, dass sie wenige Tage später, am 18.09.2023, in einem Trierer Krankenhaus verstarb.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermitt-lungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf wahrscheinlich:
Am frühen Abend des Tattages geriet der Angeschuldigte mit seiner Nachbarin, dem späteren Tatopfer, in Streit wegen ruhestörenden Lärms. Die Frau betrat die Außen-treppe zu der im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung des Angeschuldigten, um sich bei diesem zu beschweren. Dabei führte sie ein Messer mit sich, ohne dass es jedoch zu einem Angriff kam. Der Angeschuldigte, der sich beim Anblick seiner Nachbarin mit einer Eisenstange bewaffnet hatte, soll der Frau entgegengegangen sein und ihr mit der Eisenstange einen wuchtigen Schlag auf den Kopf versetzt ha-ben. Die Nachbarin erlitt hierdurch eine schwere Kopfverletzung und stürzte rück-wärts die Treppe hinunter, wodurch sie sich eine weitere schwere Kopfverletzung zuzog. Sie wurde stationär in ein Krankenhaus aufgenommen, verstarb hier jedoch trotz intensivmedizinischer Versorgung am 18.09.2023 aufgrund der Schwere der durch den Schlag und den anschließenden Sturz erlittenen Kopfverletzungen. Auf-grund der Wucht, mit der der Schlag mit der Eisenstange geführt worden sein soll, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Beschuldigte den Tod der Beschuldigten billigend im Kauf nahm. Die Staatsan-waltschaft hat daher Anklage wegen Totschlags zur Schwurgerichtkammer des Landgerichts Trier erhoben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner noch am Tattag erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.
Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröff-nung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt