Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 27-jährigen Mann aus Trier wegen des hinreichenden Tatverdachts des Totschlags erhoben. Dem Angeschul-digten wird vorgeworfen, seinen 67-jährigen Vater im Rahmen einer innerfamiliären Auseinandersetzung aus dem Fenster dessen im 2. Obergeschoss eines Wohnhau-ses in der Karl-Marx-Straße in Trier gelegenen Wohnung gestürzt und tödlich verletzt zu haben.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermitt-lungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf wahrscheinlich:
Am Nachmittag des Tattages soll der Angeschuldigte aus bisher nicht bekannten Gründen seinen Vater, der aufgrund mehrere Schlaganfälle nur eingeschränkt be-wegungsunfähig war, in dessen Wohnung mit einer Schere angegriffen und erheb-lich verletzt haben. In einem anschließenden Gerangel soll er das Tatopfer aus ei-nem geöffneten Fenster der im zweiten Obergeschoss gelegenen Wohnung hin-ausgestoßen haben. Der 67-Jährge stürzte aus einer Höhe von mehr als 7 Metern auf den Gehweg neben der Straße und blieb schwerstverletzt am Boden liegen. Trotz eines mehrwöchigen Aufenthalts in der Intensivstation eines Krankenhauses in Trier erlag er am 10.10.2023 den Folgen der erlittenen Verletzungen. Der Angeschuldigte stand nach bisherigen Erkenntnissen bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen.
Die Anklage ist zur Schwurgerichtkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner kurz nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.
Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröff-nung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt