Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage wegen Mordes gegen den 34 Jahre alten ukrainischen Staatsangehörigen erhoben, der im Verdacht steht, die 38-jährige Ukrainerin, die am 28.03.2022 tot in einem Hotel in der Trierer Innenstadt aufgefunden wurde, getötet zu haben.
Die 38-jährige Frau war Ende März 2022 zusammen mit mehreren Familienangehörigen vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet und hatte Unterkunft in einer Wohnung im Saarland gefunden. Der Angeschuldigte und das Opfer kannten sich bereits seit mehreren Jahren aus ihrem Heimatland und führten eine außereheliche Beziehung miteinander. Am 26.03.2022 fuhr die Frau ohne Begleitung mit der Bahn von Merzig nach Trier, wo sie sich mit dem Angeschuldigten, der zuletzt in der Region Neuwied gelebt haben soll, verabredet hatte. In den Nachmittagsstunden mieteten beide ein Zimmer in einem Hotel in der Trierer Innenstadt. Dort kam es anschließend zu der Tat.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält es die Staatsanwaltschaft für wahrscheinlich, dass – nachdem beide zunächst intim miteinander waren – der Angeschuldigte von hinten an die Frau, die arglos auf dem Bett lag, herantrat und sie erwürgte. Der Angeschuldigte, der die Tatbegehung im Laufe des Ermittlungsverfahrens eingeräumt hat, hat sich eingelassen, aus Eifersucht gehandelt zu haben, weil er angenommen habe, die Frau sende mit ihrem Mobiltelefon Nachrichten an andere Männer.
Nach der Tat versteckte der Angeschuldigte das leblose Opfer in einen Bettkasten unter einem der beiden Betten des Hotelzimmers und verließ das Hotel unter Mitnahme sämtlicher persönlicher Gegenstände des Opfers. Gegen 20:30 Uhr bestieg er am Hauptbahnhof in Trier den Regionalexpress von Trier nach Koblenz, wo sich seine Spur zunächst verlor. Das Opfer wurde erst am 28.03.2022 bei Reinigungsarbeiten des Hotelpersonals gefunden. Die Familienangehörigen hatten die Frau zuvor bei der örtlichen Polizei als vermisst gemeldet.
Nachdem der Angeschuldigte im Rahmen der Ermittlungen als Tatverdächtiger identifiziert worden war, wurde mit einem Europäischem Haftbefehl des Amtsgerichts Trier nach ihm gefahndet. Aufgrund der intensiven Fahndungsmaßnahmen konnte er in der Nacht zum 02.04.2022 von Beamten der Bundespolizei in einem Zug in Regensburg festgenommen werden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier versah sich das Opfer im Zeitpunkt der Tat keines Angriffs des Angeschuldigten und war aufgrund dessen wehrlos. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einer heimtückischen Begehungsweise aus und hat deshalb Anklage wegen des hinreichenden Tatverdachts des Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.
Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme weiterhin in Untersuchungshaft.
gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt