| Staatsanwaltschaft Trier

Tötungsdelikt in Hersdorf/Eifel in der Nacht vom 14. auf den 15.01.2023

- Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen zwei 20 und 26 Jahre alte Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes - (Anschluss an die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier vom 24.01.2023)

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen zwei 20 und 26 Jahre alte Männer erhoben, die in Verdacht stehen, in der Nacht vom 14. auf den 15.01.2023 einen 56-jährigen Mann in dessen Haus in Hersdorf/Eifel getötet zu haben.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen lernte das spätere Tatopfer die beiden Männer - zwei serbische Staatsangehörige, die zuletzt in Remscheid / Nordrhein-Westfalen lebten - im Zusammenhang mit der Suche nach sexuellen Kontakten im Internet kennen. Die Angeschuldigten, die ein sexuelles Interesse nur vortäuschten, verfolgten nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse die Absicht, sich das Vertrauen des Opfers zu erschleichen, um in dessen Wohnung an dessen Hab und Gut zu gelangen.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Der 56-Jährige holte die beiden Angeschuldigten am frühen Abend des 14.01.2023 mit seinem PKW in Remscheid ab und fuhr mit ihnen in sein Haus in Hersdorf. Dort kam es im Verlauf der Nacht zu dem Tatgeschehen. Der 56-Jährige wurde im Badezimmer seines Hauses von hinten durch wuchtige Schläge mit einem Radmutterschlüssel gegen den Kopf erschlagen. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, anschließend die Wohnung nach stehlenswertem Gut durchsucht zu haben. Sie entwendeten verschiedene Wertsachen und versuchten mit dem Pkw des Opfers den Tatort zu verlassen. Sie fuhren den Pkw jedoch im matschigen Gelände des Grundstücks fest und verließen den Tatort aufgrund dessen zu Fuß in Richtung Schönecken. Dort nahmen sie ein Taxi und ließen sich nach Gerolstein fahren. Von Gerolstein aus fuhren sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach Nordrhein-Westfalen. Zuvor versuchten sie, an einem Geldautomaten in Gerolstein mit einer EC-Karte des Opfers Geld abzuheben. Dies gelang ihnen jedoch nicht.

Der 56-jährige Mann verstarb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma und wurde am 16.01.2023 tot in seiner Wohnung aufgefunden, nachdem er nicht an seiner Arbeitsstätte erschienen und die Polizei unterrichtet worden war.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier versah sich das Opfer im Zeitpunkt der Tat keines Angriffs und war aufgrund dessen wehrlos. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einer heimtückischen Begehungsweise und im Übrigen davon aus, dass die Angeschuldigten aus Habgier handelten. Sie hat daher Anklage wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge erhoben. Da einer der beiden Angeschuldigten zur Tatzeit Heranwachsender war, ist die Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden.

Die Angeschuldigten befinden sich seit ihrer am 24.01.2023 erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt

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