| Staatsanwaltschaft Trier

Tötungsdelikt Steffen Braun

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen die 35-jährige Lebensgefährtin des Tatopfers und zwei 16-jährige Jugendliche (Anschluss an die Pressemitteilung vom 08.09.2023)

In dem Strafverfahren wegen der Tötung des 53-jährigen Arztes Steffen Braun aus Gerolstein hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen die 35-jährige Lebensgefährtin des Opfers, deren zur Tatzeit 16-jährigen Sohn und einen ebenfalls 16 Jahre alten Freund der Familie und Verwandten des Sohnes erhoben. 

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Steffen Braun entsprechend eines gemeinsam gefassten Tatplans am 30.12.2022 in dem gemeinsamen Wohnhaus in Gerolstein getötet, seine Leiche am 31.12.2022 in einem Waldgebiet bei Rockeskyll vergraben und in der Nacht vom 02. auf den 03.01.2023 das Fahrzeug des Tatopfers in einem Waldstück zwischen Wittlich und Greimerath in Brand gesetzt zu haben. 
Das Motiv der Tat ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in einem zerrütteten innerfamiliären Verhältnis zwischen dem Tatopfer und den Angeschuldigten zu suchen, im Rahmen dessen es in der Vergangenheit auch zu verbalen und körperlichen Übergriffen des Tatopfers gegen die Angeschuldigten gekommen sein soll.

Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:

Ende des Jahres 2022 sollen die Angeschuldigten übereingekommen sein, Steffen Braun bei geeigneter Gelegenheit zu töten und seine Leiche zu vergraben. Nachdem es am 30.12.2022 in dem gemeinsam bewohnten Haus in Gerolstein zu einem Streit zwischen dem späteren Tatopfer und seiner Lebensgefährtin gekommen war, sollen die beiden 16-jährigen Angeschuldigten dem 53-Jährigen im Haus aufgelauert, ihn mit zahlreichen Schlägen mit gefährlichen Gegenständen attackiert und ihn mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben. Das Tatopfer verstarb infolge der durch die Schläge erlittenen schweren Kopfverletzungen und Erstickens. Die 35-jährige Lebensgefährtin, der zur Last gelegt wird, an der Planung der Tat mitgewirkt zu haben, soll während der Ausführung der Tat teilweise anwesend gewesen sein, ohne sich jedoch eigenhändig an der Gewaltausübung zu beteiligen.

Am Folgetag, dem 31.12.2022, sollen die Angeschuldigten den Leichnam mit dem Pkw des Tatopfers gemeinsam in ein Waldstück zwischen Rockeskyll und Hohenfels-Esslingen (Landkreis Vulkaneifel) verbracht und im Wald vergraben haben.

Das Fahrzeug, mit dem die Leiche abtransportiert worden war, sollen die Angeschuldigten in der Nacht vom 02. auf den 03.01.2023 gemeinschaftlich in ein Waldstück zwischen Wittlich und Greimerath verbracht und es dort mit Benzin als Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben, um die Spuren der Tat zu beseitigen.

Gegen die beiden 16-Jährigen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des gemeinschaftlichen Mordes. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Tötung aus, da sich das Tatopfer im Tatzeitpunkt keines Angriffs versehen habe und infolgedessen wehrlos gewesen sei. Der Lebensgefährtin wird Mittäterschaft an der Tat zur Last gelegt. Da jedoch nach bisher vorläufiger Einschätzung nicht hinreichend feststellbar erscheint, dass die Angeschuldigte Kenntnis von der heimtückischen Vorgehensweise der beiden Mitangeschuldigten hatte, ist gegen sie Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags erhoben worden. Wegen des Inbrandsetzens des Fahrzeugs besteht gegen die drei Angeschuldigten zudem der Tatverdacht der Brandstiftung. 

Der Lebensgefährtin und deren 16-jährigen Sohn werden darüber hinaus in der Anklage strafbare Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Die Anklage ist zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Die Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme am 06.09.2023 in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Die Jugendkammer hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt

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