Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 28 und 32 Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Den Männern wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem weiteren georgischen Staatsangehörigen am Abend des 27.03.2022 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Hermeskeil einen 27-jährigen libanesischen Staatsangehörigen mit Messern angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich: Am Tattag soll es in der Aufnahmeeinrichtung zunächst zu einem verbalen Streit zwischen dem 27-jährigen Libanesen und einem der drei Beschuldigten gekommen sein. Nachdem die verbale Auseinandersetzung beendet war, soll sich der an dem Streit beteiligte Georgier an seine beiden Landsleute gewandt und gemeinsam mit diesen beschlossen haben, den Kontrahenten aufgrund des vorangegangenen Streits zu bestrafen.
Die drei Georgier, die jeweils Messer mit sich führten, suchten anschließend den Geschädigten auf, der sich auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtung aufhielt, und attackierten ihn körperlich. Im Rahmen der Auseinandersetzung versetzte einer der Georgier dem Geschädigten einen Messerstich in den Oberbauch. Weitere Versuche der Männer, den Geschädigten mit Messerstichen zu verletzen, scheiterten, weil der Geschädigte sich wehrte und ein Begleiter und die Security-Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung ihm zur Hilfe kamen.
Der Geschädigte erlitt durch den Messerstich eine lebensgefährliche Verletzung und musste noch in der Nacht in einer Klinik notoperiert werden.
Die drei Georgier ergriffen nach dem Angriff die Flucht und verließen das Gelände der Aufnahmeeinrichtung. Die beiden 28- und 32-jährigen Angeschuldigten konnten am 05.04.2022 im Rahmen von internationalen Fahndungsmaßnahmen in der Nähe von Metz in Frankreich festgenommen werden. Sie wurden auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Trier nach Deutschland ausgeliefert. Sie haben bisher keine Angaben zur Sache gemacht und befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Der dritte Beschuldigte ist weiterhin flüchtig. Nach ihm wird international gefahndet.
Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft hält es aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Ermittlungen für hinreichend wahrscheinlich, dass die Tatverdächtigen zumindest billigend in Kauf nahmen, dem Geschädigten durch den Messerangriff tödliche Verletzungen beizubringen. Sie hat daher Anklage wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt